Voraussetzungen für die Erstkäufer-Förderung beim Immobilienerwerb

Der Traum vom eigenen Zuhause ist für viele Menschen ein wichtiger Lebensschritt. Um Erstkäufer beim Erwerb ihrer ersten Immobilie zu unterstützen, bieten verschiedene Institutionen finanzielle Förderungen und Sonderprogramme an. Doch um von diesen Angeboten profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Auf dieser Seite erfahren Sie umfassend, welche Kriterien ausschlaggebend sind, wie Sie Ihren Anspruch prüfen können und wie der Antragsprozess funktioniert.

Definition des Erstkäufers

Um als Erstkäufer zu gelten, dürfen Sie in der Vergangenheit keine Wohnimmobilie in Ihrem eigenen Namen besessen haben. Das schließt sowohl Wohnungen als auch Häuser ein, unabhängig davon, ob diese als Haupt- oder Nebenwohnsitz genutzt wurden. Der Grundgedanke besteht darin, Personen zu unterstützen, die erstmalig Wohneigentum erwerben und damit den Schritt vom Mieter zum Eigentümer machen. Selbst bei Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie vor dem geplanten Kauf verlieren Sie den Erstkäuferstatus, sofern Sie dort als Eigentümer eingetragen waren.

Maßgebliches Jahreseinkommen

Das prüfungsrelevante Einkommen umfasst sämtliche Einkünfte Ihres Haushalts, also neben dem Gehalt beispielsweise auch Unterhaltszahlungen, Kapitalerträge oder Elterngeld. Entscheidend ist meist das zu versteuernde Einkommen aus dem letzten oder vorletzten Steuerjahr. Liegen Sie mit Ihrem Haushaltseinkommen oberhalb einer bestimmten Grenze, verlieren Sie den Anspruch auf die Erstkäufer-Förderung. Die genauen Grenzbeträge variieren je nach Bundesland und Familiengröße.

Berücksichtigung weiterer Vermögenswerte

Neben dem Jahreseinkommen spielt in manchen Förderprogrammen auch Ihr sonstiges Vermögen eine Rolle. Dazu zählen größere Ersparnisse, Aktien, Bausparverträge oder weitere Kapitalanlagen. Ziel ist es, jene zu bevorzugen, die sich den Immobilienerwerb ohne staatliche Unterstützung nicht leisten könnten. Wer über hohe liquide Mittel verfügt, wird häufig von bestimmten Förderungen ausgeschlossen, selbst wenn das laufende Haushaltseinkommen vergleichsweise niedrig bleibt.

Auswirkungen auf Förderhöhe und Zusagen

Die konkrete Höhe von Zuschüssen oder die Genehmigung von zinsgünstigen Darlehen ist nicht nur vom Erfüllen der Einkommensgrenzen abhängig, sondern auch davon, wie viel Sie selbst zum Kauf beitragen. Je geringer Ihr verfügbares Eigenkapital und Einkommen eingeschätzt werden, desto höher fällt oft die Förderung aus. Damit sollen soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit beim Weg ins Eigenheim gestärkt werden.

Förderfähige Immobilientypen und Nutzungsbestimmungen

Kauf von selbstgenutztem Wohnraum

Die meisten Förderungen sind ausschließlich für den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum bestimmt. Das bedeutet, Sie müssen in das gekaufte Haus oder die Eigentumswohnung selbst einziehen und Ihren Erstwohnsitz dort anmelden. Ferienimmobilien, reine Kapitalanlagen oder vermietete Objekte sind vom Förderausschluss betroffen, da die Programme gezielt den dauerhaften Lebensmittelpunkt fördern wollen.

Neubau, Bestandsimmobilie oder Sanierung

Fördermittel stehen Ihnen in vielen Programmen sowohl beim Erwerb eines Neubaus als auch von bestehenden Wohnimmobilien zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es spezielle Zuschüsse oder günstige Darlehen für besonders energieeffiziente Neubauten beziehungsweise umfangreiche energetische Sanierungen von Bestandsimmobilien. Die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Immobilientyp, Investitionshöhe und geplanten Umbaumaßnahmen.

Vorgaben bei Wohnfläche und Objektwert

Neben der Lage und Art der Immobilie werden oftmals auch Mindest- und Höchstgrenzen für die förderfähige Wohnfläche und den Verkehrswert gesetzt. Diese dienen dazu, das Förderangebot auf durchschnittliche Wohnbedürfnisse und erschwingliche Objekte zu konzentrieren. Wer ein besonders großes oder luxuriöses Objekt erwerben möchte, kann von Förderprogrammen ausgenommen werden, um soziale Zielgruppen besonders zu unterstützen.
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